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Planungs- unterlagen
DIN 4426
5.2 Dächer mit einer Neigung < 20°
5.2.1
Auf glatten Flächen mit einer Neigung von 5°-20° müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abrutschen verhindern.
AUSSER: Es sind Anschlageinrichtungen vorhanden!!!
5.2.2
Auf Einrichtungen zur Sicherung gegen Absturz kann verzichtet werden, wenn
5.2.3
Auf Einrichtungen zur Sicherung gegen Absturz an der Gebäudeaussenkante kann verzichtet werden, wenn
5.3 Dächer mit einer Neigung > 20°
5.3.1
Auf Dächern mit einer Neigung >20° und <75° sind Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 einzubauen.
5.3.3
Auf Einrichtungen zur Sicherung gegen Absturz kann verzichtet werden, wenn
6.2 Sicherung gegen Absturz (im Bereich Fassade)
6.2.1
Bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen an Fassaden sind bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,00m Absturzsicherungen erforderlich.
6.3 Auf Einrichtungen zur Sicherung gegen Absturz kann verzichtet werden, wenn